- Vermögensbeschlagnahme
- Vermögensbeschlagnahme,in gesetzlich geregelten Fällen zulässige Beschlagnahme des Vermögens eines Beschuldigten, die dazu führen soll, dass sich dieser den Strafverfolgungsbehörden stellt (§§ 290 ff., 443 StPO). Die Vermögensbeschlagnahme kann auch schon während des Ermittlungsverfahrens zur Sicherung einer zu erwartenden Vermögensstrafe angeordnet werden (§ 111 p StPO).
Universal-Lexikon. 2012.